Benötigte Unterlagen:

- die Todesbescheinigung mit allen Durchschlägen
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
- einen Auszug aus dem Familienbuch- oder Register

 

bei Ledigen:

- die Geburtsurkunde

bei Verheirateten:

- die Heiratsurkunde

bei Verwitweten:

- Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Partners

bei Geschiedenen:

- Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- ggfs. Nachweis über eine Namensänderung
- ggfs. Nachweis über eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft
- ggfs. Einbürgerungsurkunde
- ggfs. Übersetzung der Geburts- Heirats- und Sterbeurkunde

alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache vorliegen. Sind die Dokumente in einer Fremdsprache, benötigt das Standesamt eine beglaubigte Übersetzung. Dies veranlassen wir für Sie.

Das Standesamt behält einen Teil der Papiere bei sich, andere werden abgestempelt und dem Anzeigenden wieder zurück gegeben. Sie werden für das Friedhofsamt und gegebenenfalls dem Krematorium benötigt. Ebenso erstellt das Standesamt die gewünschte Anzahl von Sterbeurkunden aus - manche gebührenfrei - andere kostenpflichtig.

Diese Urkunden müssen bei verschiedenen Behörden oder Institutionen vorgelegt werden (Rentenstelle, Krankenkasse, ggfs. Versorgungsamt, Religionsgemeinschaft, Versicherung, Banken, Notar etc).

Den damit verbundenen Schriftverkehr übernehmen wir gerne für Sie und geben Ihnen einen Überblick über die Abmeldungen.

Was ist zu tun?, Das Beratungsgespräch, Bevor wir uns zusammen setzen, Abmeldungen und Erledigungen

Horizont Bestattungen, Sulzbacher Straße 72, 71522 Backnang, Tel: 07191 9037903, Mobil: 0171 7977747